Die Liedberger Kirmes 2011 ist im vollen Gange und wir wünschen allen Freunden des Schützentums ein paar fantastische Tage!!!
 





"Seitdem ich die Passiven kenne, hat sich mein Leben schlagartig verändert - tolle Jungs!!!"




Die Passiven freuen sich auf ein schönes 2011 mit euch zusammen!!!




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SATZUNG
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Die Satzung des 1. Passiven Schützenvereins Liedberg 08/09

§ 1 Credo

Der 1. Passiven Schützenverein Liedberg 08/09 ist eine Vereinigung von Männern, die das Ideal der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ehrt, schätzt und durch „Präsenz an der Theke“ tatkräftig unterstützt. Der 1. PSV Liedberg 08/09 ist keinem Verband unterstellt und handelt uneigennützig und dient der reinen Freude aller Mitglieder, Freunde, Gönner und Interessenten.

§ 2 Zweck

Der Zweck der Passiven Schützenbruderschaft ist:

1. die Förderung der Gemeinschaft und des kameradschaftlichen Miteinanders in der Öffentlichkeit
2. der Pflege althergebrachten, waffenlosen Brauchtums wie Heimat- und Schützenfeste, usw.
3. der Erhaltung des dem Schützenwesen eigentümlichen Vernichtens von Alkohols in gemütlichen, größeren und evtl. auch gesundheitschädigenden Mengen.
4. eine aktive Teilnahme an Märschen, Paraden, kirchlichen Veranstaltungen o.ä. ist in keinster Weise Pflichtbestand der Mitgliedschaft, jedoch auch nicht ausdrücklich verboten.

§ 3 Mitgliedschaft und Aufnahme

Mitglied kann jede männliche Person werden, die das gesetzliche Mindestalter zum Alkoholkonsum besitzt und die individuell festgelegten Kriterien der Vorstandsmitglieder erfüllt. Die Mitgliedschaft muss mehrheitlich durch die Vorstandsmitglieder bestätigt werden.

Mitgliedsanträge können sowohl mündlich als auch schriftlich, formlos und bei mindestens einem Vorstandsmitglied, eingereicht werden.

Der Vorstand behält sich vor, die Beratungszeit zwecks Mitgliedschaft individuell festzulegen und gibt keinem Druck von Antragsteller, Umstehenden und Nicht-Mitgliedern des Vorstands nach. Die Entscheidung über eine Mitgliedschaft kann u.U. nach erhöhtem Alkoholgenuss seitens des Vorstands ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

§ 4 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den beiden Gründungsmitgliedern Peter Kuhlisch und Marco Nuhsbaum. Deren Mitgliedschaft und Vorstandszugehörigkeit gilt lebenslang und auch darüber hinaus! Weitere Vorstandsmitglieder werden nur unter ganz besondern Umständen und nach einstimmiger Entscheidung des gesamten Vorstandes in diesen berufen. Dieses Privileg setzt eine wahnsinnige und über die Maßen erfolgte Superleistung voraus, die der Vorstand als solche anerkennen muss.

§ 5 Versammlungen

Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand ein. Natürlich sind Einladungen von sämtlichen Mitgliedern nicht nur gern gesehen sondern auch gefordert.

§ 6 Beiträge

Beim 1. Passiven Schützenverein Liedberg 08/09 handelt es sich um einen ausdrücklich BEITRAGLOSEN Verein. Es wird Wert auf Geselligkeit und auch dementsprechende Großzügigkeit gelegt. Dieser Umstand macht einen Beitrag unnötig, da gesellige Abende aus der jeweils eigenen Tasche bezahlt werden und Schnorrer, Geizhälse und unsympathische Gesellen in diesem Club eh nichts verloren haben.

Die Passiven freuen sich mit euch auf ein tolles Jahr 2011!!!!
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